Verfasst am: Do Jun 30, 2005 5:59 pm Titel: Renten Ausland
Hi...
Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag und nach Maßgabe der Anspruchsvoraussetzungen (u.a. Beiträge und Wartezeiten) geleistet. Der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland kann die Höhe der deutschen Rente beeinflussen. Die Rente kann infolge des Auslandsaufenthaltes niedriger sein als bei Aufenthalt im Inland - oder in besonderen Fällen sogar gänzlich entfallen -, sie kann aber auch in gleicher Höhe zustehen.
Sind die nach deutschem Recht anrechenbaren Beitragszeiten ausschließlich im Gebiet der heutigen BR Deutschland zurückgelegt und ist der Berechtigte Deutscher, US-Staatsangehöriger, Flüchtling, Staatenloser oder Hinterbliebener, so wird die Rente wie bei einem Aufenthalt in Deutschland in voller Höhe des erworbenen Rentenanspruchs gezahlt. Hat der/die Versicherte auch Beitragszeiten außerhalb Deutschlands zurückgelegt, kommt es zu Leistungseinschränkungen.
Hoffentlich sind deinr Fragen hiermit beantwortet?
cu,
junus
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