K. Abel
Angemeldet: 29.11.2007 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Fr Nov 30, 2007 4:45 am Titel: Lebensversicherung Berechtigter Erbfolge |
|
|
Guten Tag Die Erbfolge wird bei der Lebensversicherung dann berücksichtigt, wenn man keine Person oder Personen in die Versicherung selbst eingetragen hat, dann geht alles nach dem Gesetz. Wenn man nur die Lebensversicherung hat und jemand eingetragen ist, der in der Erbfolge nicht gleich kommen würde, dann kann es auch noch sein, dass ein gewisser Pflichtanteil an die Erben abgezogen wird. THX Mit freundlichen Grüßen K. Abel |
|