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noddy Gast
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Verfasst am: Mo Aug 01, 2005 6:38 am Titel: Seit wann genau gibt es die gesetzliche Krankeversicherung? |
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Hallo,
seit wann gibt es die Gesetzliche Krankenversicherung?
cu,
noddy |
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dorothea Gast
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Verfasst am: Mo Aug 01, 2005 7:55 am Titel: Gesetzliche Krankeversicherung |
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hallo!
die gesetzliche Krankenversicherung wurde mit der kaiserlichen Botschaft am 17.11.1881 gegründet.
gruss!
dorothea |
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susi Gast
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Verfasst am: Sa Jan 07, 2006 6:59 pm Titel: krankenversicherung |
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hallo ich hab da ne frage und zwar warum wurde die gkv eingeführt und wer wird als ihr urheber bezeichnet???
gruß susi |
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Nicole Gast
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Verfasst am: Mo Feb 06, 2006 5:51 pm Titel: Re: Gesetzliche Krankeversicherung |
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[Hallo Dorothee
vielen dank für deine Auskunft. Kannst du mir vielleicht mehr über die Geschichte der Krankenversicherung erzählen
Gruss Nicole  |
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Gast
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Verfasst am: Sa Feb 18, 2006 2:47 am Titel: |
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etwas googlen:
| Zitat: | Die soziale Absicherung im Krankheitsfall hat eine lange Tradition. Das Krankenversicherungsgesetz von 1883 führte die Versicherungspflicht für gewerbliche Arbeiter ein. Das Gesetz begründete einen Rechtsanspruch des Versicherten auf Sachleistungen wie freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel sowie Geldleistungen wie beispielsweise Krankengeld und Sterbegeld. Die Krankenkassen durften im Rahmen ihrer Satzung Mehrleistungen anbieten und den Krankenversicherungsschutz auf die Familienangehörigen ausdehnen. Auch die gesetzliche Regelung der Beiträge in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitsentgelt stammt aus dieser Zeit.
Die Reichsversicherungsordnung von 1911
Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 wurden die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung systematisiert und zu einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst. Das Krankenversicherungsrecht der RVO trat 1914 in Kraft. Bis zum Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes von 1989 war die RVO die entscheidende Rechtsgrundlage des Krankenversicherungsrechts. Die RVO dehnte die Versicherungspflicht auf Dienstboten, Wanderarbeiter sowie Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft aus.
Die gesetzliche Krankenversicherung 1933 - 1945
Während des Nationalsozialismus wurde der Aufbau der Krankenkassen in Organisation, Finanzierung und Aufsicht grundlegend geändert. So wurde die Selbstverwaltung abgeschafft und den Trägern staatlich anerkannte Leiter zugewiesen. Eine der wenigen wesentlichen Neuerungen war die Einführung der Krankenversicherung der Rentner 1941.
1945 - 1969
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde 1952 die Selbstverwaltung wiederhergestellt. Das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 brachte die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Im Zeichen der Reform: 1970 - 1997
In den 70er Jahren standen Änderungen im Krankenversicherungsrecht im Zeichen des wirtschaftlichen Aufschwungs. Zu diesen zählten unter anderem das Leistungsverbesserungsgesetz und das Rehabilitationsgesetz von 1974. Ebenfalls in dieser Zeit wurde der Kreis der Versicherten um selbstständige Landwirte, Studenten, Behinderte in geschützten Einrichtungen sowie Künstler und Publizisten erweitert.
Mit der Erweiterung des Kreises der Versicherungspflichtigen stiegen auch die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung an. Kostendämpfungsgesetze sollten in den Jahren 1977 bis 1983 den ansteigenden Kosten entgegenwirken.
Das Gesundheits-Reformgesetz vom 1. Januar 1989 wurde als Fünftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen unter anderem die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Früherkennung von Krankheiten, die Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit und die Kostenerstattung bei kieferorthopädischen Behandlungen.
Nach dem Fall der Mauer. Der Einigungsvertrag von 1991
Die deutsche Wiedervereinigung 1990 war auch für die gesetzlichen Krankenkassen eine große Herausforderung. Der Einigungsvertrag regelte, dass zum 1. Januar 1991 das bundesdeutsche Krankenversicherungsrecht in den neuen Bundesländern galt.
Neue Strukturen, neue Leistungen, neue Gesetze: 1993 bis 2000
Am 1. Januar 1993 trat das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft, dessen Kern die Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung war. Ziel war es, bei Erhaltung des gegliederten Versicherungssystems mehr Beitragsgerechtigkeit für die Versicherten und mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu erreichen. Die Einführung der Wahlfreiheit der Krankenkasse für alle Mitglieder ab 1996 sowie der Risikostrukturausgleich zählen dabei zu den wichtigsten Neuerungen.
Im Jahre 1995 wird mit der Etablierung der gesetzlichen Pflegeversicherung, der fünften wichtigen Säule der gesetzlichen Sozialversicherung, eine große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Rund 80 Millionen Menschen in der Bundesrepublik haben damit erstmals einen Versicherungsschutz im Falle der Pflegebedürftigkeit.
Das Gesetz zur Beitragsentlastung für die gesetzliche Krankenversicherung trat am 1. Januar 1997 in Kraft und mit dem 1. und 2. Neuordnungsgesetz vom 1. Juli 1997 wurde die dritte Stufe der Gesundheitsreform eingeleitet, die unter anderem das außerordentliche Kündigungsrecht der Versicherten gewährleistet und den Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen mehr Freiheiten in Bezug auf Organisation und Leistungserbringung, beispielsweise in Form von Modellprojekten, gewährt.
GKV-Gesundheitsreform 2000
Am 1.1.2000 tritt ein Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Gesundheitsreform zielte darauf ab, die Gesundheitsversorgung wirtschaftlicher und qualitätsgesicherter zu gestalten. Zu den Regelungsbereichen zählten unter anderem die Stärkung der hausärztlichen Versorgung, Qualitätssicherung, Reform der Reform des Finanzierungssystems in der stationären Versorgung sowie diverse Einzelmaßnahmen im Mitgliedschafts- und Beitragsrecht. |
und wenn Du es ganz ausführlich haben willst:
http://www.gesundheitspolitik.net/01_gesundheitssystem/krankenversicherung/gkv/KBVfobi02-GKV0006.pdf
Für die Richtigkeit der Angaben übernehme ich natürlich keine Gewähr:-)
Gruß JVC |
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verschobene Beiträge Gast
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Verfasst am: Sa Feb 26, 2011 10:19 am Titel: gesetzliche Versicherungen |
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Verfasst am: Sa Jun 23, 2007 12:22 am
Hi beisammen Ich bin Berufsanfänger und habe mir noch nie Gedanken gemacht, was die gesetzlichen Versicherungen sind. Wer erklärt mir dazu mal etwas?
Bye
Tibor F.
Verfasst am: Sa Jun 23, 2007 3:50 am
Servus
Die gesetzlichen Versicherungen auch Pflichtversicherungen sind Sozialversicherungen die jeder arbeitende Mensch zu leisten hat. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und wird zu 50 % von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet. Das System der Sozialversicherung wird auch soziales Netz genannt, weil es Schutz für die einzelne Person vor sozialen Notlagen bietet. Leider ist das Verhältnis der Sozialversicherung durch die hohe Arbeitslosigkeit empfindlich gestört.
Bye
A. Nergiz
Verfasst am: Do Apr 12, 2007 9:59 pm
Guten Tag!
Könnte mir bitte einer dabei helfen heraus zu finden welche gesetzliche Versicherungen es denn gibt die man unbedingt abschließen muss? Ich kenne mich mit so etwas nicht aus da das meine Eltern immer gemacht haben bis jetzt.
Verfasst am: Fr Apr 13, 2007 1:41 am
Guten Tag
Es gibt eigentlich nicht so besonders viel um die du dich kümmern musst. Es gibt schon mehrere gesetzliche Versicherungen wie zum Beispiel die Sozialversicherungen, das wären Arbeitslosen-,Pflege-, Renten- und Unfallversicherungen die aber automatisch von deinem Bruttogehalt abgebucht werden. Da gibt es noch die Krankenversicherung die ebenfalls vom Bruttolohn abgebucht wird um die du dich aber selbst kümmern musst.
Ciao
Ludwiga B.
Verfasst am: So Jul 16, 2006 3:12 am
Hallo Community
Ich bin nun bald mit dem Studium fertig und trete meine erste Stelle an, welche gesetzliche Versicherungen muss ich da abschließen, das wüsste ich gern?
Bye Bye
Klaas L.
Verfasst am: So Jul 16, 2006 6:50 am
Hallo zusammen! bei den gesetzlichen Versicherungen kommt es darauf an wie das erste Arbeitsverhältnis aussieht, bei einer Festanstellung müssen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Wer nach dem Studium selbstständig ist, ist (wie auch Beamte und Soldaten) von der Sozialversicherungspflicht befreit. Aber dann muss man sich auch absichern, aber dann halt auf freiwilliger Basis. Vorab schon mal danke
Grüße
B. Vitus
Verfasst am: Mo März 12, 2007 9:44 pm
Hallo zusammen
Werden sich gesetzliche Versicherungen ändern, dass man mal genauso gut versichert ist wie privat, damit nicht alle Leute mehr einen Grund zum Wechseln haben?
Grüße
S. Theophil
Verfasst am: Di März 13, 2007 12:04 am
Hi Leute! So gut wird die gesetzliche Versicherung sicher nicht werden, da es für sie einfach finanziell nicht zu schaffen ist. Sie versucht zwar durch neue Modelle attraktiver für die Versicherten zu werden, aber schafft es leider nicht ganz. Für manche ist die gesetzliche sogar besser als die private, aber für den Großteil bleibt die private attraktiver, was sich in Zukunft auch nicht ändern wird.
Tschau
T. Oda
Verfasst am: Mo Jan 23, 2006 3:08 pm
Hallöchen!
Was für gesetzliche Versicherungen brauche ich wenn ich nach dem Studium das erste mal eine feste Stelle bekomme, was muss ich da alles beachten ?
Gruß
Friederike P.
Verfasst am: Mo Jan 23, 2006 7:55 pm
Hallo Leute
Um alles was gesetzliche Versicherungen angeht muss sich der Arbeitgeber kümmern. Es meldet dich überall an und führt die Beiträge für dich ab. Alles was du tun musst, ist es ihm mitzuteilen wo du versichert sein willst. Bei der Kranken Renten, Pflege Versicherung zahlt die Firma die Hälfte der Beiträge. Die gesetzliche Unfall Versicherung wird allein vom Arbeitgeber getragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ositha M.
Verfasst am: Mo Dez 18, 2006 6:29 am
Hallo Ich habe ab nächsten Jahr die drei Jahre voll. Würdet ihr nun die gesetzliche Versicherung lassen oder würdet ihr zur privaten Versicherung wechseln?
Mit freundlichen Grüßen
Andrej I.
Verfasst am: Mo Dez 18, 2006 11:46 am
Liebes Forum! Für mich würde das sehr eindeutig sein. Ich würde sicher zur privaten Versicherung wechseln, denn ich weiß, dass ich später mal keine Kinder haben werde und ich bin mir sicher, dass sich das auch nicht ändern wird und deshalb kommt nur die private in Frage. Wenn du einen Familie gründen willst, dann solltest du die gesetzliche behalten, denn dann kannst du deine Familie kostenlos mitversichern. Vielen Dank für Eure Mühe
Ciao
S. Naime
Verfasst am: So Apr 29, 2007 11:02 am
Hi Leute! Die gesetzliche Versicherung ist doch so, dass jetzt alle Versicherungen den gleichen Beitrag haben, wo soll denn da noch ein Preiskampf dann sein? THX
Ottilie H. |
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Milka72 Gast
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Verfasst am: Sa Feb 26, 2011 10:19 am Titel: |
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Hallo liebes Foren Team
Gesetzliche Versicherungen werden jetzt so laufen, dass sie eben den gleichen Beitrag haben, aber die die gut wirtschaften, die können dann den Versicherten etwas Geld zurück geben. Im Gegensatz gibt es aber auch dazu, dass die Versicherungen die nicht genug Geld haben, von den Versicherten auch einen Zusatzbeitrag nehmen dürfen, und da muss man aufpassen.
Tschaui
Milka72 |
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verschobene Beiträge Gast
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Verfasst am: Fr Apr 08, 2011 2:19 pm Titel: gesetzliche Krankenversicherung Rechtsgrundlagen |
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Verfasst am: Sa Nov 12, 2005 3:49 pm
Liebes Forum!
Haben denn gesetzliche Krankenversicherungen die gleichen Rechtsgrundlagen, wenn ja, lohnt es sich dann überhaupt die Kassen zu wechseln oder eher nicht?
Vielen Dank
Verfasst am: Sa Nov 12, 2005 8:47 pm
Hallöchen! Wenn du mich das vor einem Jahr gefragt hättest, dann hätte sich das nicht gelohnt, denn durch die gleichen Rechtsgrundlagen bei der gesetzlichen Krankenversicherung gab es da keinen großen Preisunterschied. Heute lohnt es sich auf jeden Fall, denn die Wahltarife sind zwar immer sehr verschieden, und dadurch kann man auch viel Geld sparen, wenn man sich für die richtige entschlossen hat.
Verfasst am: Mo Jul 17, 2006 11:07 pm
Hallo liebes Foren Team
Muss sich die gesetzliche Krankenversicherung an Rechtsgrundlagen halten, dürfen die davon nicht abweichen, dass jede Krankenversicherung eigentlich die gleiche Leistung hat? |
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Ernst Groß Gast
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Verfasst am: Fr Apr 08, 2011 5:14 pm Titel: |
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Es gibt eine gesetzliche Regelung, bei der jede Krankenversicherung die gleiche Leistung bieten muss. Die Rechtsgrundlagen sagen aber nicht, dass sie auch etwas mehr nicht bieten dürfte. Es gibt Versicherungen die eine etwas bessere Leistung bietet, die aber nicht allzu groß ist. Man kann aber zusätzliche Leistungen dazu nehmen, die dann in Kooperation mit privaten Kassen funktionieren.
Bye Bye
Ernst Groß |
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