|
 |
|
|
 |
|
| Autor |
Nachricht |
mechthild Gast
|
Verfasst am: Fr Jul 01, 2005 9:11 am Titel: Reperatur nur bei Vertragswerkstätten der Versicherung ? |
|
|
Hallo zusammen!
Kann ich denn nun bei keiner anderen Werkstatt mein Fahrzeug reparieren lassen. Wie sieht es aus, muß ich einen Gutachter beauftragen oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Ich habe bei Axa die alternativ Deckung abgeschlossen. Nun habe ich auf der Internetseite gesehen, dass das Fahrzueg bei Axa-Vertragswerkstätten repariert wird.
danke!
mechthild |
|
| Nach oben |
|
duh Gast
|
Verfasst am: Fr Jul 01, 2005 9:40 am Titel: Versicherung Axa Direkt |
|
|
hallo beisammen,
Vielleicht könntest Du einfach die Freundlichkeit besitzen und Deine Rechtspflichten erfüllen: Ruf die AXA, die Alternative an und melde ersteinmal den Schaden, dann lässt Du Dich darüber informieren ob und wie Du Dich jetzt verhalten musst, damit Du Deinen Versicherungsschutz nicht gefährdest!
Du kannst auch bei der Gelegenheit gleich nachfragen, ob Du in eine bestimmte Werkstatt gehen musst, oder ob es Dir freigestellt ist und ob ein Gutachter beauftragt werden soll oder ob Du den Reparaturauftrag erteilen kannst!
cu,
duh |
|
| Nach oben |
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
 |
|
|