|
 |
|
|
|
| Autor |
Nachricht |
king Gast
|
Verfasst am: So Jul 24, 2005 8:24 am Titel: Welchen steuerlichen Freibetrag hat man? |
|
|
hallo!
wer kennt den Freibetrag der Waisenrente, wenn beide Elternteile verstorben sind?
cu,
king |
|
| Nach oben |
|
gurli Gast
|
Verfasst am: So Jul 24, 2005 9:58 am Titel: Freibetrag Waisenrente |
|
|
Hi...
Kinder, welche Vater oder Mutter verloren haben, erhalten eine Waisenrente in Höhe von 10 Prozent der Rente des/der Verstorbenen (Halbwaisenrente). Kinder, die beide Eltern verloren haben, bekommen 20 Prozent (Vollwaisenrente). Waisenrente kann längstens bis zur Vollendung des 27.Lebensjahres bezogen werden.
Ist die Waise älter als 18 Jahre, so werden 40 Prozent des eigenen Einkommens auf die Rentenzahlung angerechnet, soweit ein bestimmter Freibetrag überschritten wird.
liebe gruesse
gurli |
|
| Nach oben |
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
 |
|
|