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Kündigungsfristen Privathaftpflicht
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Wolfhard M
Gast






BeitragVerfasst am: Sa Okt 01, 2005 3:53 am    Titel: Suche Infos über Kündigungsfristen bei Privat-Haftpflicht Antworten mit Zitat

Hallo,

wie sind die Kündigungsfristen von einer Privathaftpflichtversicherung?

Tschüs
Wolfhard
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Zissi
Gast






BeitragVerfasst am: Sa Okt 01, 2005 4:14 am    Titel: Kündigungsfristen Privat Haftpflicht Antworten mit Zitat

guten tag.
Kündigungsfristen von einer Privat Haftpflicht müssen 3 Monate vor Vertragsablauf abgeschickt werden. Man kann auch aufgrund eines Schadens kündigen.

gruss!
Zissi
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verschobene Beiträge
Gast






BeitragVerfasst am: Do Feb 03, 2011 8:58 pm    Titel: Kündigungsfristen Privathaftpflichtversicherung Antworten mit Zitat

Verfasst am: Di Apr 04, 2006 6:40 pm
Hey
Wie lange wären denn die Kündigungsfristen bei der Privathaftpflicht, werden diese einem vorgegeben oder kann man da selbst auch die Länge der Versicherung sich aussuchen?
T. Arnim


Verfasst am: Di Apr 04, 2006 10:23 pm
@all Die Kündigungsfristen werden bei den Versicherungen vorgegeben, die sind immer gleich, die sind sogar gesetzlich, außer die Versicherung macht eine kürzere Frist. Die Länge der Vertragsdauer kann aber selbst festgelegt werden, das hängt auch damit zusammen, dass die Versicherungen Rabatte geben und wenn diese höher sind, dann ist auch die Laufzeit der Versicherung länger. Hoffe auf viele Antworten
H. Anatoli


Verfasst am: So Jun 11, 2006 6:13 pm
Hallo zusammen! Wie sind denn die Kündigungsfristen bei der Privathaftpflicht? Ich würde gerne eine Partnerversicherung machen und eben eine Versicherung los werden?
Y. Ugur
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Ola C., Niederwerth
Gast






BeitragVerfasst am: Do Feb 03, 2011 8:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Leute
Bei der Partnerversicherung ist es mit den Kündigungsfristen der Privathaftpflicht egal. Wenn man zwei Versicherungen zusammen legen will, dann gibt es bei den Unternehmen eine Absprache und da kann man dann immer den jüngeren Vertrag kündigen und dann in den Älteren einsteigen. Anders herum geht es leider nicht, wenn man in den Älteren Vertrag eintreten möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Ola C., Niederwerth
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