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Sind mehreren Versicherungsmakler gleichzeitig erlaubt?
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beutlin




Angemeldet: 21.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Sa Feb 23, 2008 9:25 am    Titel: Sind mehreren Versicherungsmakler gleichzeitig erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo,

auf der Versicherungssuche bin ich noch Grünschnabel und habe nun eine einfache Frage zur Etikette im Umgang mit Versicherungsmaklern.

Ist es legitim, sich von mehreren Versicherungsmaklern gleichzeitig beraten zu lassen, oder gilt das als unfein?

Liebe Grüße,
Andreas
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Max




Angemeldet: 04.02.2008
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: Fr März 07, 2008 2:56 pm    Titel: Re: Sind mehreren Versicherungsmakler gleichzeitig erlaubt? Antworten mit Zitat

beutlin hat folgendes geschrieben:
Hallo,

auf der Versicherungssuche bin ich noch Grünschnabel und habe nun eine einfache Frage zur Etikette im Umgang mit Versicherungsmaklern.

Ist es legitim, sich von mehreren Versicherungsmaklern gleichzeitig beraten zu lassen, oder gilt das als unfein?

Liebe Grüße,
Andreas


Nee das ist legitim aber jeder normaler Makler wir mit dir einen Maklervertag machen und dann erfolgt erst die Beratung .
Der dürfte da wohl dann für ein Jahr bindend sein so dass andere aussen vor sind .

Ich weiß ja nicht worums Dir konkret geht, wenns nur allgemeine Infos sind dann schue dir mal meine Seite an.
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JVC
Gast






BeitragVerfasst am: Di Jun 03, 2008 7:38 pm    Titel: späte Antwort Antworten mit Zitat

Zitat:
beutlin hat folgendes geschrieben:
Hallo,

auf der Versicherungssuche bin ich noch Grünschnabel und habe nun eine einfache Frage zur Etikette im Umgang mit Versicherungsmaklern.

Ist es legitim, sich von mehreren Versicherungsmaklern gleichzeitig beraten zu lassen, oder gilt das als unfein?

Liebe Grüße,
Andreas


Nee das ist legitim aber jeder normaler Makler wir mit dir einen Maklervertag machen und dann erfolgt erst die Beratung .
Der dürfte da wohl dann für ein Jahr bindend sein so dass andere aussen vor sind .

Ich weiß ja nicht worums Dir konkret geht, wenns nur allgemeine Infos sind dann schue dir mal meine Seite an.



@beutlin,

theoretisch ist das möglich, macht aber wenig Sinn. Konzentriere Dich auf die Suche eines richtig guten Maklers für Deine Aufgabenstellung (es gibt unter den Maklern teilweise starke Spezialisierungen). Entweder für alles oder für ein Spezialgebiet, kommt ganz drauf an, was Du brauchst. Ein bisschen Recherche ist da durchaus angebracht. Laß Dir Referenzen zeigen und suche andere Informationen. Und wenn Du „Deinen“ Makler gefunden hast, beauftrage ihn. Der Makler ist gesetzlich verpflichtet, in Deinem Sinne zu handeln. Und wenn er Fehler macht, kannst Du ihn in die Haftung nehmen. Allerdings musst Du offen und ehrlich mit ihm kommunizieren. Partnerschaft ist sehr wichtig für beide Seiten, denn Du brauchst den Sachverstand des Maklers im Schadenfall. Nicht den Billiganbieter, der sich nach dem Abschluß nicht mehr kümmert.

@Max

Was ist ein „normaler“ Makler? :shock:
Der Makler kann auch vor Schließung eines Maklervertrages beraten.
Woher nimmst Du die Weisheit, dass der Maklervertrag ein Jahr bindend ist? Das ist einfach Quatsch. :roll:
Schreibst Du hier als Mehrfachagent (bist Du doch, oder? - also Vertreter von Versicherungen – im Gegensatz zum Makler – Vertreter des Kunden) bewusst Falsches? Oder weißt Du es nicht besser? Dann laß es einfach.

Nicht übel nehmen, aber was falsch ist, muß als falsch bezeichnet werden können. :wink:

Andere sind immer nur außen vor, wenn 3- oder 5-Jahresverträge gemacht werden– eine beliebte Masche von Vertretern. Stimmt´s?
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Max




Angemeldet: 04.02.2008
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: Mi Jun 04, 2008 3:41 pm    Titel: Re: späte Antwort Antworten mit Zitat

JVC hat folgendes geschrieben:
Zitat:
beutlin hat folgendes geschrieben:
Hallo,

auf der Versicherungssuche bin ich noch Grünschnabel und habe nun eine einfache Frage zur Etikette im Umgang mit Versicherungsmaklern.

Ist es legitim, sich von mehreren Versicherungsmaklern gleichzeitig beraten zu lassen, oder gilt das als unfein?

Liebe Grüße,
Andreas


Nee das ist legitim aber jeder normaler Makler wir mit dir einen Maklervertag machen und dann erfolgt erst die Beratung .
Der dürfte da wohl dann für ein Jahr bindend sein so dass andere aussen vor sind .

Ich weiß ja nicht worums Dir konkret geht, wenns nur allgemeine Infos sind dann schue dir mal meine Seite an.



@beutlin,

theoretisch ist das möglich, macht aber wenig Sinn. Konzentriere Dich auf die Suche eines richtig guten Maklers für Deine Aufgabenstellung (es gibt unter den Maklern teilweise starke Spezialisierungen). Entweder für alles oder für ein Spezialgebiet, kommt ganz drauf an, was Du brauchst. Ein bisschen Recherche ist da durchaus angebracht. Laß Dir Referenzen zeigen und suche andere Informationen. Und wenn Du „Deinen“ Makler gefunden hast, beauftrage ihn. Der Makler ist gesetzlich verpflichtet, in Deinem Sinne zu handeln. Und wenn er Fehler macht, kannst Du ihn in die Haftung nehmen. Allerdings musst Du offen und ehrlich mit ihm kommunizieren. Partnerschaft ist sehr wichtig für beide Seiten, denn Du brauchst den Sachverstand des Maklers im Schadenfall. Nicht den Billiganbieter, der sich nach dem Abschluß nicht mehr kümmert.

@Max

Was ist ein „normaler“ Makler? Shocked
Der Makler kann auch vor Schließung eines Maklervertrages beraten.
Woher nimmst Du die Weisheit, dass der Maklervertrag ein Jahr bindend ist? Das ist einfach Quatsch. Rolling Eyes
Schreibst Du hier als Mehrfachagent (bist Du doch, oder? - also Vertreter von Versicherungen – im Gegensatz zum Makler – Vertreter des Kunden) bewusst Falsches? Oder weißt Du es nicht besser? Dann laß es einfach.

Nicht übel nehmen, aber was falsch ist, muß als falsch bezeichnet werden können. Wink

Andere sind immer nur außen vor, wenn 3- oder 5-Jahresverträge gemacht werden– eine beliebte Masche von Vertretern. Stimmt´s?




Naja die meisten Maklerverträge dich ich bisher sah waren wohl für ein Jahr bindend, übrigens lags du richtichtig bin MFA allerdings ungebunden und mache ach schon eigentlich einen Maklerjob da ich zum ärgernis einiger Gesellschaften im interesse des Kunden arbeite und nicht im der der Gesellschaften.

Übrigegens werde ich ab September auch als Makler fimieren und werde auch Jahresverträge als Makler vereinbahren aber wenn ein Kunde absolut nicht will oder meint der schwager von der dvag hätte was besseres, dann soll der Kunde des doch auch machen .

Aber nun zum richtig oder falsch kann dir gerne mal einige Maklervereinbarungen für den Kunden zeigen und das ist 1 Jahr bindung noch recht Human, also bitte Ball flach halten wenn dus scheinbar nicht besser weisst. Habe auch keine Ahnung in wechlchen Käffern dein Wirkungskreis ist, aber in großen Metropolen wirste ständig mal auf einen Maklervertrag beim Kunden stoßen und daher habe ich meine weißheiten Wink
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JVC
Gast






BeitragVerfasst am: Fr Aug 01, 2008 3:53 pm    Titel: auch späte Antwort Antworten mit Zitat

wollen wir uns das gegenseitig nicht übel nehmen Wink und den Ball flach halten.

Egal, was im Maklervertrag drin steht - und in vielen steht tatsächlich viel Merkwürdiges drin - wenn ein neuer unterschrieben wird, gilt die letzte Willenserklärung des Kunden. Es ist unmöglich, den Kunden zu binden. Dazu muß man halt das BGB etwas kennen. Ich habe eine Monatsfrist in meinem Maklervertrag. Entweder der Kunde will mit mir zusammenarbeiten und die Chemie stimmt, oder eben nicht. Reisende soll man nicht aufhalten.
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93ziger




Angemeldet: 27.06.2008
Beiträge: 44
Wohnort: Kaarst

BeitragVerfasst am: Mo Aug 04, 2008 5:21 am    Titel: Re: auch späte Antwort Antworten mit Zitat

JVC hat folgendes geschrieben:
wollen wir uns das gegenseitig nicht übel nehmen Wink und den Ball flach halten.

Egal, was im Maklervertrag drin steht - und in vielen steht tatsächlich viel Merkwürdiges drin - wenn ein neuer unterschrieben wird, gilt die letzte Willenserklärung des Kunden. Es ist unmöglich, den Kunden zu binden. Dazu muß man halt das BGB etwas kennen. Ich habe eine Monatsfrist in meinem Maklervertrag. Entweder der Kunde will mit mir zusammenarbeiten und die Chemie stimmt, oder eben nicht. Reisende soll man nicht aufhalten.


pacta sunt servanda (lat. Verträge sind zu halten).
Wenn ein Vertrag unterschrieben worden ist, ist er auch zu erfüllen.
Jeder Ratschlag, der das leugnet, kommt m.E. der Scharlatanerie gleich.

Mit freundlichen Grüßen
93ziger
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