|
| Autor |
Nachricht |
Andrei N.
Angemeldet: 03.07.2008 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Fr Jul 04, 2008 12:04 am Titel: Haftpflicht PKW |
|
|
Servus Ist die Haftpflicht für PKW und die für privat eigentlich das gleiche, dass es da keinen so großen Unterschied zwischen den beiden gibt? Salut Andrei N. |
|
| Nach oben |
|
X. Darut
Angemeldet: 03.07.2008 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Fr Jul 04, 2008 3:48 am Titel: Haftpflicht PKW |
|
|
Liebe Forenuser Die Haftpflicht für den PKW und für die Privatleute verfolgen das gleiche Ziel. Sie schützen eigentlich nicht die Person die versichert ist, sonder sie schützt die Leute, die die versicherte Person schädigt. Der einzige Unterschied der zwischen den beiden besteht, dass die Haftpflicht für den PKW Pflicht ist zu haben und die private Haftpflicht rein freiwillig ist. thx! Ciao X. Darut |
|
| Nach oben |
|
Meister
Angemeldet: 12.05.2008 Beiträge: 94
|
Verfasst am: Fr Jul 11, 2008 2:36 pm Titel: |
|
|
Hallo,
wenn ich so was lese, frage ich mich was das eigentlich soll.
Auch wenn jemand mit Versicherungen nicht viel am Hut hat, aber die Frage ob eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung das gleiche ist ne nicht wirklich oder?
Die Antwort hätte man sich schenken können. Die ist überwiegend falsch und hilft hier überhaupt niemanden weiter.
Wer sich hierüber ausführlich informieren möchte bekommt unter http://www.gdv.de ausführliche Informationen und sehr gut aufbereitete Broschüren.
Solche Fragen haben in einem Forum nichts verloren.
Viele Grüße
vom Meister |
|
| Nach oben |
|
93ziger
Angemeldet: 27.06.2008 Beiträge: 50 Wohnort: Kaarst
|
Verfasst am: Fr Jul 11, 2008 3:43 pm Titel: |
|
|
| Meister hat folgendes geschrieben: |
Solche Fragen haben in einem Forum nichts verloren.
Viele Grüße
vom Meister |
Sehr geehrter Herr Kollege,
das hier ist kein Forum für Fachleute, sondern für Verbraucher, erfahrene Verbraucher, weniger erfahrene Halbfachleute und Leute vom Fach.
Bedenken Sie das bitte.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht sich nur darauf, dass ein Fahrzeug am Verkehr teilnimmt und aus der Teilnahme fremde Rechte verletzt werden (können). Der Halter wird hier geschützt.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten in seiner Eigenschaft als Privatperson vor fremden Ansprüchen aus §§823ff BGB.
Mit freundlichen Grüßen |
|
| Nach oben |
|
|