Verfasst am: Mo Okt 31, 2005 9:02 am Titel: Krankentagegeld Leistungsdauer
Hallo,
auf die Leistungsdauer des Krankentagegeldes werden Zeiten angerechnet, in denen das Krankentagegeld gezahlt wird, aber auch in denen der Anspruch ruht. Dies ist der Fall wenn z.B. das Arbeitsentgelt oder Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger weitergezahlt wird.
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