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Inanspruchnahme mehrerer Vers. bei einem Fall ?
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rolfo




Angemeldet: 03.09.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Sa Okt 04, 2008 7:45 pm    Titel: Inanspruchnahme mehrerer Vers. bei einem Fall ? Antworten mit Zitat

Hallo

Kann/darf man in D mehrere private Versicherungen einer Art abschließen und im Schadens/Leistungs-Fall dann auch gleichzeitig in Anspruch nehmen?

Z.B. mehrere private Kranken(ZUSATZ)Versicherungen, BU- Versicherungen, Unfallversicherungen.

Oder gibt es da eine zentrale Stelle die das verwaltetet und unterbindet?

Danke

Viele Grüße
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Meister




Angemeldet: 12.05.2008
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: Fr Okt 10, 2008 11:04 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo rolfo,

da in diesem Forum von Ihnen bereits 12 Beiträge sind und Sie auch in anderen Foren unterwegs sind, würde ich gerne wissen, ob Sie Ihre Fragen als Brancheninsider oder als Privatperson stellen.

Für eine ehrliche Antwort bedanke ich mich.


Viele Grüße
vom Meister
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rolfo




Angemeldet: 03.09.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Sa Okt 11, 2008 3:03 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stelle meine Fragen aus rein privatem und vor allem NÖTIGEN Interesse. Weil ich durch wirklich schwere Arbeit, wirklich ernsthaft erkrankt bin, tauchen im Moment alle Fragen auf einmal auf.

Da ich ca.28 Jahre in die GRV eingezahlt habe und gleichzeitig eine private BUZ habe, ergeben sich in sehr kurzer Zeit sehr viele Fragen, die ich logischerweise so schnell wie möglich beantwortete haben möchte.

Insbesondere ob die 3 Jahre Mindestversicherungszeit im Zeitraum von 5 Jahren in der gesetzl. RV (wenn ich das richtig verstanden habe?) DIREKT vor dem Eintritt ins Rentenalter liegen MUSS, um Altersrente zu erhalten?

WAS PASSIERT MIT DEM BIS JETZT ERWORBENEN RENTENANSPRUCH AUS DEN 28 JAHREN, wenn ich zwischenzeitlich BUZ beziehe?

Diese Fragen stelle ich aus dem selben Grund in mehrere Foren, wie Sie in mehreren Foren lesen.
Nämlich um ein breiteres schnelleres Auskunftsfeld zu erhalten.

Da das "Verwaltungchinesisch" der Auskünfte der Versicherungen selber und/oder mein Verständniss dafür für mich oft "zu hoch" sind, denke ich in solchen Foren verständlichere Antworten zu finden, was sich z.T. auch schon bestätigt hat!

Ich würde mich auch von Ihnene über eine EHRLICHE Antwort freuen.

Ich sehe alle Antworten in solchen Foren als unverbindliche solidarische Ratschläge auf der Basis freier demokratischer Meinungsäußerung und nicht als Rechstberatung im juristischen Sinne o.ä. an.

Denn darum gibt es ja solche Foren!

Vielen Dank
mfG
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93ziger




Angemeldet: 27.06.2008
Beiträge: 50
Wohnort: Kaarst

BeitragVerfasst am: Mi Okt 15, 2008 2:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rolfo,

zu Ihren Fragen:
1. Mehrere Versicherungen
Sie können soviele Versicherungen abschließen, wie Sie wollen. Ausgenommen bei der Unfallversicherung haben Sie nur Anspruch auf Ersatz des Schadens bis 100%.
Wenn Sie z.B.eine Krankenvollkostenversicherung bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig abgeschlossen haben, bekommen Sie nur 100% der Krankenkosten ersetzt. Möglicherweise erhalten Sie überhaupt nichts,
weil Sie kein VU über den Bestand der anderen K-Verträge unterrichtet haben.
Möglicherweise laufen Sie auch Gefahr, ein Verfahren wegen versuchten Betrugs zu bekommen.
Nur bei Unfall schaden mehrere Verträge über das gleiche Risiko nicht.
2. Bei der Rentenversicherung verfällt kein Rentenbeitrag. Der Hinweis auf die letzten drei Verdienstjahre bezieht sich mehr auf die Erwerbsunfähigkeitsrente.

Ich wünsche Ihnen gute Besserung
93ziger
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