Meister
Angemeldet: 12.05.2008 Beiträge: 79
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Verfasst am: Mo Dez 22, 2008 4:17 pm Titel: |
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Hallo heitzer02,
im Bereich der Kfz-Versicherung ist generell nur eine Laufzeit von 1 Jahr möglich.
In anderen Versicherungssparten (z. B. PHV, Unfall, Hausrat usw.) kann es durchaus auch Laufzeiten von 3 bzw. 5 Jahren geben.
Seit dem 01.01.2008 (neues VVG) sind allerdings Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren schon nach 3 Jahren kündbar.
Viele Grüße
vom Meister |
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