Klaus00
Angemeldet: 02.03.2009 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Mo März 02, 2009 6:30 pm Titel: Recht auf Kündigung? |
|
|
Ich habe mal eine Frage, wir haben bei der Sparkassenversicherung eine Gebäudeversicherung, unser Haus muste abgerissen werden und neu aufgebaut werden. Daher musten wir auch einige Änderungen in der Gebäudeversicherung vornehmen. Wir hatte gleichzeitig auch mit in den Vertrag noch eine Hausrat und Haftpflichtversicherung einbezogen. Da uns es aber mit der Versicherung (Service) überhaubt nicht geklappt hat, und wir nur ärger mit den Policen gehabt haben, hatten wir vom Wiederrufrecht gebrauch gemacht. Jetzt meine Frage, kann ich nur auf die neu ausgestellten Verträge mein Wiederrufsrecht in gebrauch machen? Oder kann ich auch den alten Vetrag mit kündigen. Immerhin ist ja kein Vetrag durch den Wiederrufrecht zustandegekommen. Und der alte hatte ja auch nicht durch den neubau des Hauses gestimmt!
Würde mich auf eine Antwort sehr freuen.
Danke
klaus |
|