Verfasst am: Fr Jan 21, 2011 7:37 pm Titel: Hausrat: Ermittlung des Zeitwerts
Hallo,
wie ermittelt sich der Zeitwert von Gegenständen? Gibt es eine Formel?
Ich bin Opfer eines Wasserschadens "aus der Wand" - genauer gesagt durch einen geplatzten Wasserboiler in einer anderen Wohnung - geworden, also kein vollgelaufener Keller. Schuld ist entweder der Übermieter (Fehlbedienung) oder der Vermieter (veraltetes Gerät). Ich habe keine Hausratversicherung. Nach ein wenig Internetrecherche habe ich jetzt verstanden, daß eine Hausratversicherung den Neuwert ersetzt und eine Haftpflichtversicherung (z.B. die des Vermieters) den Zeitwert.
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