Verfasst am: So Jun 05, 2005 12:41 pm Titel: Einmalzahlung Sozialversicherung
Hallo zusammen!
Einmalzahlung sind alle im Rahmen eines Arbeits-verhältnisses gezahlten Bezüge, die in größeren Zeitabständen als monatlich gezahlt werden und kein laufendes Arbeitsentgelt darstellen z.B. Weihnachts- und Urlaubsgelder sowie Urlaubsabgeltungen, zusätzliche Monatsentgelte, Tantiemen, Gratifikationen und ähnliche Leistungen, soweit sie Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung darstellen.
danke!
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