Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz im Vergleich

Betriebe sind bei Rechtsstreitigkeiten nicht unerheblichen Kostenrisiken ausgesetzt. Bei Verhandlungen vor Arbeitsgerichten trägt zum Beispiel jede Seite ihre Anwalts- und Gerichtskosten selbst. Ein gewerblicher Rechtsschutz schützt den Betrieb des Versicherungsnehmers vor diesen Kosten. Versichert sind der Betriebsinhaber und alle Personen, die für ihn arbeiten, unabhängig von der Art der Anstellung.

Es können verschiedene Leistungsarten versichert werden, grundsätzlich inkludiert ist immer der Berufs- oder Firmenrechtsschutz. Hier übernimmt der Versicherer zum Beispiel die Kosten, die entstehen, wenn das Finanzamt hohe Forderungen im Rahmen einer Steuernachzahlung stellt und der Betriebsinhaber dagegen vorgehen möchte. Weitere Bestandteile sind in der Regel der Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitgeber sowie der Verkehrs- und der Immobilien-Rechtsschutz für gewerblich genutzte Objekte des Betriebsinhabers.

Optionale Zusatzbausteine beim gewerblichen Rechtsschutz

Zusätzlich zu den bereits genannten Gefahren lassen sich bei den meisten gewerblichen Rechtsschutzversicherungen diverse Zusatzbausteine abschließen. Dazu gehört der Spezial-Straf-Rechtsschutz, in dem auch Strafverfahren wegen vermeintlich vorsätzlich begangenen Vergehen abgesichert sind (z. B. Beleidigung oder Steuerhinterziehung). Einige Gesellschaften bieten außerdem Inkassodienstleistungen kostenlos oder zu vergünstigten Gebührensätzen an.

Der Betriebsinhaber kann unstrittige und strittige Forderungen dann an die Inkassogesellschaft abgeben, die versucht, die offenen Forderungen einzutreiben. Der Versicherungsnehmer zahlt in der Regel eine erfolgsabhängige Provision und eine Kostenpauschale für diesen Service. So gut wie alle Versicherer bieten zudem eine kostenlose Anwaltshotline an, an der eine telefonische Erstberatung erfolgt, unabhängig davon, ob der Streitfall im Rahmen der Bedingungen versichert wäre.

Die Prämie – Faktoren für die Berechnung beim gewerblichen Rechtsschutz

Die Prämie für die gewerbliche Rechtsschutzversicherung richtet sich nach der Betriebsart und der Anzahl der Mitarbeiter des Betriebs. Unternehmen mit vielen Mitarbeitern zahlen mehr Prämie als Einmannbetriebe. Die Berechnung der Mitarbeiteranzahl erfolgt von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, bei einigen zählen vier geringfügig Beschäftigte als ein Mitarbeiter, bei anderen werden bereits zwei als voller Mitarbeiter berechnet. Zusätzlich sind die versicherten Leistungsarten ausschlaggebend für die Prämienberechnung, ein Komplettpaket ist immer teurer als die Basisabsicherung.

Wichtige Punkte beim Vergleich verschiedener Anbieter

Einer der wichtigsten Punkte beim Vergleich der unterschiedlichen gewerblichen Rechtsschutzversicherer sollte die Deckungssumme sein. Der Marktstandard liegt mittlerweile bei mindestens 1.000.000 €, einige Gesellschaften bieten sogar eine unbegrenzte Deckung. Geringere Deckungssummen machen nur Sinn, wenn potenzielle Rechtsstreitigkeiten kaum zu befürchten sind.

Außerdem sollte nach Möglichkeit ein “echter” Firmenvertrags-Rechtsschutz eingeschlossen werden. Dieser sichert auch Rechtsstreitigkeiten ab, die mit dem hauptsächlichen Betriebszweck des Versicherungsnehmers zu tun haben (Streitigkeiten mit Lieferanten, Kunden). Dieses Risiko wird von den meisten Gesellschaften ausgeschlossen, es gibt aber einige Versicherer, die diese Leistungsart für bestimmte Betriebsarten zeichnen.

Der Firmenrechtsschutz sollte eine kostenlose Anwaltshotline bieten, an der eine Erstberatung erfolgen kann. Zusätzlich sind Inkassoservices besonders für Handwerksbetriebe sinnvoll, da größere Forderungen im schlimmsten Fall auch zur Insolvenz des Unternehmens führen können. Da die Gebührenstruktur stark unterschiedlich ist und viele Gesellschaften in den normalen Angeboten keine oder nur allgemeine Informationen zu den Inkassoservices aufführen, lohnt sich ein Anruf bei der jeweiligen Gesellschaft mit der Bitte um genaue Informationen zur Gebührenstruktur.

Einige gewerbliche Rechtsschutzversicherungen bieten speziell für versicherte Betriebe auch Bonitätsprüfungen von Neukunden an, mit denen das Unternehmen schnell überprüfen kann, ob eine Geschäftsbeziehung zu einem Neukunden sinnvoll ist. Wenn möglich, sollte auch diese Zusatzleistung in den Vertrag eingeschlossen werden.

 
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