Ein Schaden, der durch ein Feuer verursacht wird, kann einen Betrieb in große Probleme stürzen. Dabei sind es nicht nur die Gebäude, in denen ein erheblicher Teil des Vermögens eines gewerblichen Betriebes steckt und die somit wertvolle und schützenswerte Aktiva darstellen.
Ein Feuer in einem gewerblichen Betrieb verursacht meistens nicht nur Gebäudeschäden. Als Folgeschäden können Umsatzeinbußen durch Arbeitsausfälle eintreten, eine Feuerversicherung steht deshalb im Allgemeinen nicht allein da. Häufig ist eine Feuerversicherung auch Bestandteil einer allgemeinen Versicherung, die weitere Risiken wie Sturm- oder Wasserschäden mit einschließt.
Ist eine gewerbliche Feuerversicherung Pflicht?
Seitdem in Deutschland die Feuerversicherungspflicht aufgehoben ist, kann jeder, der ein Gebäude besitzt, selbst entscheiden, ob er eine Feuerversicherung abschließen möchte oder nicht. Ist das Gebäude allerdings mit Hypotheken oder anderen Krediten belastet, dann wird der Geldgeber eine Sicherheit verlangen, die durch das Gebäude an sich gegeben ist. Obwohl also vom Gesetzgeber keine gewerbliche Feuerversicherung verlangt wird, kann sie dennoch zur Pflicht werden.
Was ist versicherungstechnisch gesehen ein Feuer?
Ein Feuer hat eine offen erkennbare Flamme. Nur wenn es sich um ein so definiertes Feuer aus einem Brandherd handelt, tritt eine Feuerversicherung in Kraft. Ein so genannter Schwelbrand ist nicht versichert, es sei denn, er ist ausdrücklich im Versicherungsvertrag als Risiko eingeschlossen.
Welche Risiken sind bei einer gewerblichen Feuerversicherung versichert?
Zerstörung, Beschädigung und Verlust sind versichert, wenn sie in Folge von Brand, Blitzschlag, Explosion oder auch durch einen Flugzeugabsturz auf oder an das versicherte Gebäude stattfinden.
Bei einem Blitzschlag tritt die Feuerversicherung nur dann in Kraft, wenn der Blitz direkt in das versicherte Objekt einschlägt. Damit sind elektrische Schäden als Folge eines Blitzschlages nicht mitversichert, allerdings können auch diese in den Versicherungsvertrag mit übernommen werden.
Eine Explosion ist im Sinne einer Feuerversicherung eine plötzliche Ausdehnung von Gasen in einem Behälter, die zu dessen Zerstörung führt. Die Schäden, welche durch dabei auftretende Krafteinwirkung entstehen, sind versichert.
Was ist bei einer Feuerversicherung versichert?
Im Versicherungsvertrag ist festgelegt, was versichert ist. Dabei handelt es sich zunächst um Gebäude und deren Bestandteile. Bewegliche Teile sind dann mitversichert, wenn dies im Vertrag ausdrücklich festgelegt ist.
Zu unterscheiden ist bei den Eigentumsverhältnissen, ob es sich um eigenes oder fremdes Eigentum des Versicherungsnehmers handelt. Hier lohnt es sich, im Einzelfall genau zu untersuchen, was versichert sein soll, um bei einem entstandenen Schaden abgesichert zu sein.
Was ist bei einer Feuerversicherung nicht versichert?
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers sind nicht versichert. Ebenso nicht versichert sind Schäden durch Kriege, innere Unruhen, Kernkrafteinwirkungen oder Erdbeben. Die Risiken sind in derartigen Fällen nicht abschätzbar.
Die Versicherungsprämie
In der gewerblichen Feuerversicherung gibt es in der Regel einen Mindestbeitrag. Darüber hinaus fließen der Feuerversicherungswert, der auch Versicherungswert 1914 genannt wird, sowie Neubauwert und Baukostenindex in die zu ermittelnde Versicherungsprämie mit ein. Jedes Vierteljahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt den Baukostenindex.
Verschiedene Bauartklassen spielen genauso eine Rolle wie ein Gleitender Neuwertfaktor. Weiterhin gibt es in manchen Fällen Rabatte oder aber auch Zuschläge, die von Versicherung zu Versicherung zum Teil stark variieren.
Beratung vor Vertragsabschluss
Ein kostenloser Versicherungsvergleich lohnt sich immer, besonders dann, wenn er von einer ausführlichen Beratung begleitet ist. Nicht immer ist das billigste Angebot zugleich auch das preiswerteste. Ob eine gewerbliche Feuerversicherung ihren Preis wert ist, das zeigt sich erst im Schadensfall. Die Entscheidung, was das Beste ist, liegt letztendlich beim gut beratenen Versicherungsnehmer.
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