
Das Thema alt werden und pflegebedürftig zu sein, wird nur allzu gerne verdrängt. Wer sich allerdings einmal ernsthaft mit dem Thema private Pflegeversicherung bzw. Pflegezusatzversicherung auseinandersetzt, wird erkennen dass eine solche Absicherung wichtiger denn je ist.
Die bislang für jeden Arbeitnehmer obligatorische gesetzliche Pflegeversicherung, deren Anteil ähnlich wie der Krankenkassenbeitrag direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird, reicht bei weitem nicht aus, die medizinische Versorgung im Alter sicherzustellen.
Nur eine private Pflegeversicherung kann das Problem aus der Welt schaffen, dass ansonsten eines Tages die eigenen Kinder vom Sozialamt für die Pflegekosten ihrer Eltern zur Kasse gebeten werden. Zwar wurde diese Zuzahlung von den obersten Gerichten zugunsten der Grundsicherung der Kinder und ihrer Familien auf einen gewissen Betrag begrenzt, trotzdem kann dieser im Pflegefall und in Abhängigkeit von Einkommen und Lebenssituation der Kinder einige hundert Euro monatlich betragen.
Eine Pflegezusatzversicherung bieten zwar die privaten Krankenversicherungen ihren Mitgliedern an, gesetzlich Versicherte haben aber auch hier wieder einmal das Nachsehen und dürfen sich selbst um eine private Pflegeversicherung kümmern.
Dabei gibt es zwei unterschiedliche Formen, die als Pflegezusatzversicherung angeboten werden:
- Pflegetagegeldversicherung und
- Pflegekostenversicherung
Bei einer Pflegetagegeldversicherung bekommt der Pflegebedürftige einen vereinbarten Betrag pro Tag ausgezahlt. Diesen kann er für medizinische Behandlungen ausgeben, wie er will. Ob er sich ambulant behandeln oder stationär aufnehmen lässt, eine Haushaltshilfe einstellen oder alternative Behandlungsmethoden versuchen will, liegt ganz im Ermessen des Kranken. Der Vorteil einer solchen Pflegetagegeldversicherung ist, dass der Verbraucher den exakten Bedarf selber ermitteln kann, indem er die Kosten eines dauerhaften Heimaufenthaltes gegen seine Rente setzt. Die Differenz aus beiden ergibt den über eine Pflegetagegeldversicherung abzusichernden Tagessatz.
Einen gänzlich anderen Weg geht man mit der Wahl einer Pflegekostenversicherung. Diese übernimmt, wie der Name schon vermuten lässt, die reinen Pflegekosten und das in erster Linie bei Unterbringung in einem Pflegeheim. Bezahlt werden durch eine solche Pflegekostenversicherung aber nur die Pflegekosten, nicht Unterbringung und Verpflegung. Bei dieser Art der privaten Pflegezusatzversicherung sind die Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern so groß, dass oftmals nur der Blick ins Kleingedruckte hilft.
Unter anderem auch aus diesem Grund ist für viele eine Pflegetagegeldversicherung die bessere Wahl, wenn es um die private Pflegeversicherung geht.
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