Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Test und Vergleich

Irren ist menschlich und Fehler geschehen, auch wenn noch so viel Sorgfalt an den Tag gelegt wird. Daher kann es z. B. einem Unternehmensberater oder Steuerberater geschehen, dass er seinem Kunden bzw. Mandanten unabsichtlich einen schlechten Rat oder eine Falschauskunft erteilt und dadurch einen hohen Vermögensschaden verursacht.

Da in solchen Fällen eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kunden besteht, verpflichtet der Gesetzgeber Selbständige und Freiberufler, die in den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen tätig sind, zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Grundsätzlich ist es aber auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung sehr zu empfehlen, in entsprechenden Berufen eine solche Form der Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, da die Begleichung eines Vermögensschadens einen Selbständigen finanziell sehr belasten oder sogar ruinieren kann.

Leistungen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung versichert Selbständige und Freiberufler gegen Haftpflichtansprüche ihrer Kunden. Diese können Schadensersatz einfordern, wenn ihnen aufgrund falscher Beratung, einer Fristversäumung oder eines anderen Berufsversehens des Beraters bzw. Dienstleisters ein Vermögensschaden entstanden ist.

Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können sich alle Berufsgruppen versichern, die beratend, verwaltend, begutachtend oder beurkundend tätig sind und somit dem Risiko unterliegen, bei einem Fehler oder Versäumnis einen Vermögensschaden zu verursachen.

Typische Zielgruppen für eine Vermögensschadenhaftpflicht sind daher z. B. Rechtsanwälte und Notare, Unternehmensberater, Steuerberater und Sachverständige, aber auch Vereine oder Verbände, welche entsprechende Aufgaben wahrnehmen.

Da die Versicherungsgesellschaft immer zuerst prüft, ob die Schadensersatzforderung des Kunden überhaupt gerechtfertigt ist und eventuell vor Gericht Bestand haben kann, bietet die Vermögensschaden-Haftpflicht neben dem eigentlichen Haftpflicht-Schutz auch einen sogenannten passiven Rechtsschutz.

Jeder Beruf hat seine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Für die verschiedenen Berufe legt der Gesetzgeber bestimmte Mindest-Deckungssummen fest, welche sich in den entsprechenden Versicherungsbedingungen widerspiegeln. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen sind somit je nach Berufszweig unterschiedlich ausgestaltet und decken daher in der Regel nur solche Risiken ab, die den typischen Tätigkeiten in dem jeweiligen Beruf entsprechen.

Insbesondere Freiberufler und Selbständige, die auch für den Beruf untypische Aufgaben wahrnehmen, sollten daher mit ihrer Versicherung genau vereinbaren, welche Risiken abgedeckt werden sollen. Individuell anpassen sollte man auch die Deckungssumme, da je nach Tätigkeitsschwerpunkt unterschiedlich hohe Vermögensschäden entstehen können.

Eine höhere Deckungssumme als die gesetzlich geforderte bietet dabei nicht nur mehr Schutz für den Selbständigen und seine Familie, sondern schafft auch mehr Vertrauen bei den Kunden. Bei der Wahl der Deckungssumme sollte man zudem immer beachten, dass Vermögensschäden selten unmittelbar auftreten, sondern erst nach einiger Zeit in ihrer vollen Höhe sichtbar werden und somit bei der Risikoabschätzung eher großzügig angesetzt werden sollten.

Vergleich der Anbieter einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Da die Höhe des Beitrags für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von vielen Kriterien abhängt, ist der Vergleich nicht so einfach wie bei einer Privathaftpflichtversicherung. Neben der gewünschten Versicherungssumme und der zu versichernden Tätigkeit werden auch andere Faktoren für die Berechnung des Beitrags berücksichtigt, z. B. welche konkreten Risiken versichert werden sollen, seit wann man selbständig ist, ob man Angestellte hat oder ob Tätigkeiten im Ausland ausgeübt werden.

Es ist daher in der Regel erforderlich, sich für den Versicherungsvergleich von einigen Anbietern persönliche, aber unverbindliche Angebote erstellen zu lassen.

 
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