Viele Jahrzehnte lang bekamen die Hinterbliebenen nach dem Tod eines Angehörigen aus der gesetzlichen Krankenkasse ein Sterbegeld ausbezahlt. Dieser Betrag minderte die aussergewöhnliche Belastung der durch den Tod entstandenen Bestattungskosten. Erst recht, wenn die Kosten nicht aus dem Nachlass bestritten werden konnten.
Anfang 2004 hat der Gesetzgeber diesen Betrag als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Nun sind mit den bis dato gezahlten Beträgen in Höhe von zuletzt 525,- Euro wahrlich keine Beerdigungskosten zu bezahlen, aber immerhin war es lange Zeit ein Betrag, den man gerne zur Finanzierung des Begräbnisses benutzte. Nachdem der Betrag nun weggefallen ist und zudem die Kosten für eine würdige Beerdigung von Jahr zu Jahr steigen, ist die private Initiative in Richtung finanzieller Vorsorge gefragt.
Viele Versicherungsunternehmen bieten deshalb unter anderem eine sogenannte Sterbegeldversicherung an. Die maximale beitragspflichtige Versicherungszeit ist dabei an das Alter des zu Versichernden gekoppelt und läuft höchstens bis zu dessen 85. Lebensjahr. Danach läuft sie beitragsfrei bis zum Tode des Versicherungsnehmers weiter.
Die Versicherer werben übrigens recht intensiv damit, dass die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann. Um die anfänglichen Kosten für diese Versicherung erwirtschaften zu können, vereinbaren die Versicherer meist, dass eine Auszahlung der Versicherungssumme erst frühestens nach dem dritten Versicherungsjahr erfolgt. Nur bei Einschluss einer Unfallzusatzversicherung – womit sich allerdings dann bei gleich bleibender Versicherungsleistung die Beiträge erhöhen – wird die Versicherungssumme bei Unfalltod ab dem ersten Tag fällig. Die während der Laufzeit entstandenen Zinsen werden übrigens erst ab dem vierten Jahr gutgeschrieben. Im Gegenzug dafür erstatten die Versicherer bei einem Todesfall innerhalb dieses Zeitraums die zuvor eingezahlten Versicherungsbeiträge.
Die Versicherungssummen einer solchen Sterbegeldversicherung betragen je nach Versicherer zwischen 2.500 und 17.000 Euro. Bedenken Sie bitte, dass davon später ja nicht nur die Kosten für das Bestattungsunternehmen bestritten werden, sondern auch die Bestattungskosten für den Sarg, die Blumen und das Grab. Rechnet man noch die Todesanzeigen, Trauerkarten sowie die Trauerkleidung und die nach der Beerdigung stattfindende Trauerfeier hinzu, kommt man schnell auf einen fünfstelligen Betrag, der für die würdevolle Bestattung fällig werden kann. Um diese doch nicht unerheblichen Kosten nicht den Erben aufzubürden, kann man durch rechtzeitigen Abschluss der oben genannten Sterbegeldversicherung vorsorgen.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar