Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Die Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll oder nicht

Diese Versicherung ist in der Berufswelt obligatorisch und gehört wie die ebenfalls obligatorische “Krankenversicherung” zur Sozialversicherung. Sie können die Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität in Anspruch nehmen, wenn Sie arbeitsunfähig oder behindert werden.

Sie erhalten eine Beihilfe, um Ihren Einkommensverlust nach einer Krankheit oder einem Unfall auszugleichen. Invalidität” liegt vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als ein Jahr andauert. Außerdem muss sie die Folge einer Krankheit oder eines Unfalls sein, der nichts mit Ihrer Arbeit zu tun hat.

Die Entschädigung, die Sie bei Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität erhalten, wird über den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder die Hilfskasse ausgezahlt. Die Bedingungen für die Gewährung und die gezahlten Beträge hängen vom Status der betreffenden Person ab: Selbständiger, Angestellter oder Beamter.

Wir verweisen Sie auf die Website des deutschen Sozialversicherungssystems, wo Sie alle Informationen über die Unterschiede zwischen den Berufsgruppen finden. Bundesbedienstete finden weitere Informationen über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung unter www.arbeitsunfaehigkeitsversicherung.com. Das System der öffentlich-rechtlichen Bediensteten in den Regionen, Gemeinden, Kommunen und Provinzen (einschließlich der Bediensteten im Bildungswesen) orientiert sich an dem der Bundesbediensteten. Allerdings gibt es auch Unterschiede.

Wie wichtig ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung in Deutschland?

Obligatorisch, da ein Betrag vom Gehalt jedes Arbeitnehmers abgezogen wird. Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer einen Beitrag.

Selbstständige zahlen einen vierteljährlichen Beitrag. Die Verwaltung der Pflichtversicherung erfolgt durch das Nationale Amt für Soziale Sicherheit und wird durch die Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbstständigen sowie durch die Beiträge der Bundesregierung finanziert.

Die obligatorische Kranken- und Invaliditätsversicherung besteht aus drei Teilen:

  • Gesundheitsversorgung: Dies ist die (teilweise) Erstattung der Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Physiotherapie usw.
  • die Zulagen: Hierbei handelt es sich um die Zahlung eines Einkommens für Langzeitkranke, das den normalen Lohn ersetzt. Wenn Sie (langfristig) krank werden und deshalb nicht (mehr) arbeiten können, erhalten Sie nach Ablauf des garantierten Gehalts ein Ersatzeinkommen, die so genannte Leistung. Das erste Jahr der Arbeitsunfähigkeit wird als primäre Arbeitsunfähigkeitsleistung bezeichnet. Nach diesem ersten Jahr erhalten Sie ein Invalidengeld.
    Die Mutterschaftsversicherung sieht eine Beihilfe vor, die Arbeitnehmerinnen gewährt werden kann, die schwanger sind, entbinden oder stillen.
  • Die Organisation der Krankenversicherung liegt in den Händen der Krankenversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
 
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