Auslandsreisekrankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherungen sind auf Reisen sehr sinnvoll

Es ist eine weitbekannte Tatsache, dass die Deutschen wahre Meister im Reisen sind, wobei das Ausland als beliebtes Reiseziel scheint. Tritt jedoch ein Krankheitsfall ein, ohne dass entsprechend vorgesorgt wurde, kann einem die Urlaubsfreude doppelt verleidet werden. Die gesetzliche Krankenversicherung greift nämlich nur in den Ländern, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht. Außerdem ist der Leistungsumfang vom jeweiligen Land abhängig. Für Rücktransporte ist der Schutz der gesetzlichen Versicherung ohnehin nicht vorgesehen. Dabei können die Kosten dafür durchaus 50.000 Euro übersteigen. Im übrigen Ausland muss der Patient in die eigene Tasche greifen, wenn er eine ärztliche Behandlung wünscht.

Gegen dieses Risiko schafft eine Auslandsreisekrankenversicherung Abhilfe. Im Vergleich zu den enormen Kosten, die im Falle einer Erkrankung entstehen können, ist diese recht preiswert. Ein Zahlenbeispiel: schon für weniger als 10 Euro kann sich eine Einzelperson für eine 45-tägige Reise versichern lassen. Wenn man berücksichtigt, dass beispielsweise in den USA eine stationäre Behandlung etwa 2.000 Euro pro Tag kostet, steht diese Prämienhöhe im keinen Verhältnis zu dem finanziellen Risiko, welches man ohne solch eine Versicherung eingeht.

Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung erstrecken sich nicht nur auf den Krankenhausaufenthalt, ärztliche Behandlung oder Krankentransport. Der Versicherungsschutz beinhaltet auch die vom Arzt verschriebenen Medikamente oder eine Zahnarztbehandlung. In der Regel sind auch die Überführungskosten im Todesfall versichert oder Ausgaben für Bergung, Rettung u.ä.

Als Bedingung für einen Versicherungsabschluss gilt häufig ein Höchstalter, das von Versicherer zu Versicherer variiert und meistens nicht unter dem 65. Lebensjahr liegt. Auch bei den Leistungen kann es unter den einzelnen Gesellschaften Unterschiede geben, so bieten einige z.B. an, dass statt Erstattung der Kosten für eine stationäre Behandlung ein Krankenhaustagegeld vereinbart wird.

 
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