Die Antibabypille kostet durchschnittlich zwischen fünf und fünfzehn Euro pro Monat, eine Hormonspirale, die zwischen drei und fünf Jahren eingesetzt bleiben kann, in der Regel zwischen 300 und 500 Euro und Kondome pro Stück circa 0,50 Cent. Insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen kann eine zuverlässige Verhütung deshalb auch zur Kostenfrage werden. Mediziner und Sexualwissenschaftler befürworten die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln schon lange, um einerseits ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden und andererseits die sexuelle Selbstbestimmung zu fördern. Bisher werden die Kosten für Empfängnisverhütung jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Kostenübernahme für junge Versicherte
Verhütungsmittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, wie beispielsweise Kondome, Diaphragmen oder spermienhemmende Gele werden grundsätzlich nicht von der Krankenversicherung bezahlt. Gesetzlich Versicherte haben jedoch einen Anspruch auf Kostenübernahme bis zum vollendeten 22. Lebensjahr für Verhütungsmittel, die ärztlich verschrieben werden müssen. Dazu zählen unter anderem die Antibabypille, Hormon- und Kupferspirale, Hormonimplantate, Kupferkette und der Verhütungsring. Zwischen dem 18. und dem 22. Geburtstag fällt jedoch eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt in der Regel zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Rezept. Nach dem 22. Geburtstag entfällt die Kostenübernahme für Verhütungsmittel in der Regel vollständig.
Ausnahmen: Medizinische Gründe
Es kann Situationen geben, in denen die Krankenkasse Verhütungsmittel auch für ältere Personen bezahlt. Das gilt insbesondere dann, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Hormonelle Verhütung wird beispielsweise zur Behandlung von Erkrankungen wie Endometriose eingesetzt. In solchen Fällen erfolgt die Verordnung nicht primär zur Empfängnisverhütung, sondern als medizinische Behandlung. Dann kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Allerdings sind die Hürden manchmal hoch, eine entsprechende Diagnose zu erhalten. Falls ärztlich bestätigt wird, dass eine Schwangerschaft ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen würde, können die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel ebenfalls übernehmen.
Dauerhafte Verhütungsmethoden: Sterilisation und Vasektomie
Wer sich sicher ist, keine (weiteren) Kinder bekommen zu wollen, ist möglicherweise an einer dauerhaften und besonders sicheren Verhütungsmethode interessiert. Sowohl bei Frauen als auch bei Männern kann ein operativer Eingriff durchgeführt werden, der die Fähigkeit zur Empfängnis beziehungsweise Zeugung nimmt. Bei Frauen nennt man dies Tubenligatur. Dabei wird eine Bauchspiegelung vorgenommen, um die Eileiter zu durchtrennen, sodass Eizellen und Spermien nicht mehr aufeinandertreffen können. Der Eingriff kostet etwa 600 bis 1200 Euro und ist ab 18 erlaubt. In der Realität wird er aber oft erst später befürwortet, sodass junge Frauen oder Frauen, die noch keine Kinder haben, häufig Schwierigkeiten haben, einen Arzt zu finden, der die Sterilisation vornimmt. Wenn eine Sterilisation kein medizinisch indizierter Eingriff ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür nicht. Die Kostenübernahme ist nur dann möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Schwangerschaft gefährlich wäre oder andere Verhütungsmethoden aus medizinischen oder psychischen Gründen nicht genutzt werden können. Die Vasektomie des Mannes ist ein kleiner ambulanter Eingriff, bei dem die Samenleiter durchtrennt werden, sodass die Spermien fortan nicht mehr in die Samenflüssigkeit gelangen können. Zum Beispiel auf dieser Internetseite sind weitere Informationen zu finden. Auch die Vasektomie gilt als Wunschleistung, sodass die Kosten nicht übernommen werden. Sie liegen meist zwischen 300 und 700 Euro, abhängig von Methode und Betäubung. Die einmalige Zahlung für eine Vasektomie oder Sterilisation kann langfristig für finanzielle Entlastung sorgen, da wiederkehrende Kosten für hormonelle oder andere Verhütungsmittel entfallen.
Ausblick
In der Vergangenheit haben sich verschiedene Parteien und Verbände immer wieder dafür stark gemacht, verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe wie die Sterilisation ohne Alters- und Indikationseinschränkung in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Es gab auch Anträge, Kondome und andere Verhütungsmittel erstattungsfähig zu machen. Bisher wurden zwar keine entsprechenden Gesetzesänderungen verabschiedet, dennoch können zukünftig vielleicht Wege gefunden werden, Krankenversicherte bei den Kosten für Verhütungsmittel zu entlasten.

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