Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung Test

Die Kapitallebensversicherung ist eine beliebte Anlageform in der privaten Altersvorsorge, denn sie verbindet den Vermögensaufbau mit der Absicherung von Familienangehörigen im Todesfall des Versicherten. D.h. wenn der letztere während der Spar-Phase stirbt, wird ein fest vereinbarter Betrag an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Anderenfalls erfolgt die Leistung bei Vertragsende oder bei einer Kündigung.

Die Berechnung der Versicherungsbeiträge erfolgt nach verschiedenen Kriterien, von denen das Alter und der Gesundheitszustand der zu versichernden Person die Schlüsselrolle spielen. Aber auch der ausgeübte Beruf oder etwa Hobbys – z.B. als gefährlich eingestufte Sportarten – sind bei der Festsetzung der Prämie nicht ohne Bedeutung, ebenso wie die Versicherungssumme selbst sowie die gewählte Laufzeit. Eine jährliche Zahlweise wirkt sich laut kapitallebensversicherung.info in der Regel finanziell günstiger aus.

Die Verwendung der Sparbeiträge erfolgt dabei auf folgende Weise: nach Abzug der Kosten für Geschäftsstellen, Vertreter, Makler etc. wird der Sparanteil am Kapitalmarkt angelegt und der Kunde am Gewinn beteiligt. Dabei handelt es sich um gemischte Anlageformen wie z.B. Immobilien, Aktien, Investmentanteile oder etwa Darlehen. Die erzielten Renditen können dementsprechend von Versicherung zu Versicherung variieren. Allerdings gibt es hier einige gesetzliche Vorschriften, die die Gesellschaften einhalten müssen, so dass sich diese Abweichungen im Rahmen halten.

Ein Vorteil gegenüber der privaten Rentenversicherung ist die Tatsache, dass die Auszahlung nicht an ein bestimmtes Alter gebunden ist und dass das angesparte Geld im Todesfall auf die Hinterbliebenen übertragbar ist. Allein schon wegen letztgenanntem bietet sich diese Art von Vorsorge besonders für Familien mit einem einzigen Hauptverdiener an, insbesondere wenn diese jung sind und noch nicht über entsprechende finanzielle Rücklagen verfügen. Sinnvoll ist die Kapitallebensversicherung aber z.B. auch für Selbständige oder Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

 
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