D&O-Versicherungen, auch als Managerhaftpflicht-Policen bekannt, schützen Manager und andere Angestellte in leitenden Positionen vor Schadenersatzansprüchen, etwa durch Aktionäre oder andere Firmen. D&O steht dabei für Directors and Officers, bezeichnet also Direktoren und Führungskräfte. Der vollständige Name dieser Versicherung lautet Directors-and-Officers-Liability-Versicherung, wofür sich eben das D&O eingebürgert hat.
Welchen Sinn eine solcher Versicherung für Manager hat, lässt sich an einem einfachen Beispiel erklären: ein Manager gibt – versehentlich oder nicht – eine Aussage zu einer Marktsituation oder gar einem bestimmten Unternehmen (möglicherweise auch dem eigenen) ab. Entstehen daraus mittelbare Nachteile etwa für ein anderes Unternehmen, kann dieses den Manager auf Schadenersatz verklagen.
Besonders auf internationalem Terrain, etwa in den USA, gibt es bei solchen Schadenersatzklagen keine Grenzen bezüglich der Höhe der Forderung.
Es muss aber nicht unbedingt eine falsche oder unbedachte Aussage sein, die eine Schadenersatzforderung nach sich zieht. Auch das Inverkehrbringen fehlerhafter Produkte, der Verkauf von Unternehmensteilen unter ihrem tatsächlichen Wert oder Fahrlässigkeit des Managers können entsprechende Forderungen nach sich ziehen.
Bringt das Management einer Bank diese durch Entscheidungen in eine Schieflage, kann es dafür auch vom Aufsichtsrat als Kontrollorgan auf Schadenersatz verklagt werden. Ein derartiger Fall ist gar nicht so abwegig, wie das Beispiel der IKB zeigt. Diese hatte sich – unter Duldung durch den Vorstand – mit Kreditderivaten verspekuliert und konnte nur durch staatliches Eingreifen gerettet werden.
Damit Manager in solchen Fällen nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen, gibt es eben Managerhaftpflicht-Policen.
Besonderheiten der D&O-Versicherung
Statistisch wird die D&O-Versicherung am häufigsten von dem Unternehmen in Anspruch genommen, für das die versicherten Führungskräfte tätig sind. Extern erhobene Forderungen, die sich gegen Manager persönlich richten, sind dagegen seltener zu verzeichnen.
Für Vorstände einer AG ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die D&O-Versicherung einen Selbstbehalt beinhalten muss. Es ist allerdings zulässig, dass das Vorstandsmitglied diesen Selbstbehalt privat versichert. Für Aufsichtsräte besteht zwar keine entsprechende gesetzliche Regelung, allerdings ist der Selbstbehalt für sie im Corporate-Governance-Kodex festgeschrieben.
Anders als viele andere Haftpflichtversicherungen tritt die D&O-Versicherung oft auch im Fall grober Fahrlässigkeit ein. Nicht versichert sind lediglich vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Einige Policen schließen grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen aus, andere decken in speziellen Fällen sogar vorsätzliche Verletzungen der Dienstpflicht ab.
Für wen ist eine D&O-Versicherung geeignet?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine D&O-Versicherung nicht, allerdings wird in einigen Branchen eine Vermögensschadenshaftpflicht gesetzlich verlangt. Diese weist Überschneidungen zur D&O-Versicherung auf, steht jedoch auch nicht leitenden Angestellten und Freiberuflern offen.
Weitgehend durchgesetzt haben sich D&O-Versicherungen in Großkonzernen, wo sie aufgrund der hohen potenziellen Schadensersatzforderungen sicherlich auch empfehlenswert sind. Im Mittelstand ist die Notwendigkeit einer solchen Versicherung im Einzelfall zu prüfen.
Zu beachten ist zunächst die Rechtsform des Unternehmens und damit der Umfang der persönlichen Haftung der Unternehmensleitung. Auch ein starkes internationales Engagement des Unternehmens kann für eine D&O-Versicherung sprechen. Unter Umständen können Führungskräfte mit Forderungen nach ausländischem Recht konfrontiert werden.
Worauf ist beim Vergleich der Angebote für D&O-Versicherungen zu achten?
Das wichtigste Detail in den Policen sind mögliche Haftungsausschlüsse, die sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Ausgeschlossen sind meist Verstöße gegen Gesetze, bisweilen wird dieser Ausschluss auch auf Verstöße gegen interne Richtlinien oder Satzungsverstöße ausgeweitet. Darüber hinaus ist zu beachten, welche möglichen Fehler unter den Versicherungsschutz fallen.
Sind nur Verletzungen der Führungs- und Kontrollaufgaben versichert, fallen Fehlentscheidungen im operativen Geschäft meist nicht darunter. Zu prüfen ist auch, wie Ansprüche behandelt werden, die nach dem Ausscheiden des Betroffenen aus dem Unternehmen erhoben werden.
Funktionsweise einer Managerhaftpflicht-Versicherung
Das Unternehmen, bei welchem der Manager angestellt ist, versichert diesen, um bei Schadenersatzansprüchen nicht selber zahlen zu müssen. Dabei kann der Schaden innerhalb angefallen sein oder es drohen Ansprüche von außen. Bei deutschen D&O-Policen gibt es oftmals eine Selbstbeteiligung, die sich am Einkommen des Managers bemisst und bei drei bis sechs Monatsgehältern liegen kann.
Im Unterschied zu anderen Versicherungen handelt es sich bei einer D&O-Versicherung niemals um Standardverträge, sondern immer um individuelle Einzelverträge, die sogar so weit gehen können, vorsätzliche Taten bis zu einem bestimmten Maß zu versichern. Auch Strafen etwa von den Kartellbehörden oder einer Börsenaufsicht können abgedeckt werden.
Fallstricke beim Versicherungsschutz
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss auch eine Managerhaftpflichtversicherung meist nicht zahlen, jedoch gibt es hier auch Policen, bei denen derartige Sachverhalte zumindest teilweise abgesichert sind.
Ebenso wichtig zu wissen: ein Vertrag ist oftmals besser als mehrere. Werden mehrere D&O-Versicherungen miteinander kombiniert, kann es passieren, dass keines der Versicherungsunternehmen leistet, weil eines davon nicht zahlen muss.
Zusammenfassung
Bei der D&O-Versicherung handelt es sich um eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Angehörige der Leitung eines Unternehmens, also insbesondere für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Sie tritt für Vermögensschäden ein, wenn Führungskräfte aufgrund einer Pflichtverletzung schadensersatzpflichtig sind.
Es handelt sich also nicht um eine Unternehmenshaftpflichtversicherung, da ausschließlich gegen einen Manager persönlich erhobene Forderungen gedeckt sind. Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, Begünstigter sind die versicherten Führungskräfte. Der Kreis der Begünstigten kann auch auf leitende Angestellte ausgedehnt werden.
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