
Eine Krankentagegeldversicherung ist nicht nur für Selbständige oder Freiberufler sehr sinnvoll, sondern durchaus auch für abhängige Arbeitnehmer. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit haben die letzteren zwar erst mal Anspruch auf Entgeltfortzahlung, diese endet jedoch in der Regel nach Ablauf von sechs Wochen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, beginnt der Bezug des Krankengeldes. Dieses wird aber nicht mehr in voller Lohnhöhe gezahlt, sondern beträgt nur noch etwa 70 Prozent des Brutto-Einkommens. Da die laufenden Lebenshaltungskosten, evtl. zuzüglich von Ratenzahlungen, Hypotheken etc., im gewohnten Ausmaß weiter zu tragen sind, kann hier schnell ein finanzieller Engpass entstehen.
Mit dem Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung kann dieses Risiko aufgefangen werden. Diese kommt immer dann zur Wirkung, wenn die Lohnfortzahlung abgelaufen ist und 30 Prozent Einbüße drohen, weshalb sie manchmal auch Verdienstausfallversicherung genannt wird. Die Höhe des Tagegeldes hängt von dem gewählten Tarif ab, die Laufzeit ist in der Regel unbegrenzt, also von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit abhängig. Berufskrankheiten sind meistens mitversichert.
Selbständige oder Freiberufler haben dagegen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, so dass die finanziellen Abstriche hier wesentlich höher werden können als bei abhängig beschäftigten Arbeitnehmern. Im schlimmsten Fall ist die Existenz gefährdet. Von privaten Kosten abgesehen muss zusätzlich dafür gesorgt werden, dass es zu keiner Betriebsunterbrechung kommt. Dieses verursacht weitere Ausgaben, wenn z.B. eine Vertretung engagiert werden muss. Um all diese Risiken von vornherein abzufangen, ist der Abschluss einer Krankentagegeld Versicherung unbedingt ratsam. Dabei kann frei gewählt werden, ob man gleich vom ersten Krankheitstag an die Leistungen beziehen will oder ob man im Krankheitsfall die erste Zeit auch ohne Leistungsbezug überbrücken kann. Letztendlich hängt auch die Höhe der Versicherungsprämie von dieser Vereinbarung ab, genauso wie von dem gewählten Betrag des Krankengeldes. Hier ist eine Staffelung sinnvoll, wobei die auszuzahlenden Beträge mit der Dauer der Arbeitsunfähigkeit steigen.
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