Eine Auslandskrankenversicherung kostet für eine Einzelreise wenig und für ein ganzes Jahr oft weniger als ein Abendessen. Genau deshalb wird sie meist nach Preis ausgewählt. Im Leistungsfall entscheiden jedoch einige Klauseln, die in der Preisübersicht nicht vorkommen.
Rücktransport: zwei Wörter machen den Unterschied
Viele Tarife leisten den Rücktransport, wenn er medizinisch notwendig ist. Das ist eine hohe Hürde, denn notwendig ist er nur, wenn vor Ort nicht ausreichend behandelt werden kann. Günstiger formuliert ist der Rücktransport, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Die Verbraucherzentrale rät in ihrem Ratgeber zur Auslandsreisekrankenversicherung ausdrücklich zu dieser Formulierung.
Der Unterschied entscheidet darüber, ob jemand nach einem Unfall im Ausland behandelt wird oder nach Hause gebracht werden kann. Der Beitragsunterschied ist minimal.
Vorerkrankungen
Bestehende Erkrankungen sind in vielen Tarifen ausgeschlossen, in anderen eingeschlossen, sofern sie über einen bestimmten Zeitraum stabil waren und keine Behandlung anstand. Wer chronisch erkrankt ist, sollte diese Formulierung genau lesen.
Ausgeschlossen sind zudem Behandlungen, die der eigentliche Reisezweck sind, sowie Verschlechterungen, die vorhersehbar waren.
Selbstbehalt und Abrechnung
Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag. Entscheidend ist, ob er je Krankheitsfall oder je Versicherungsjahr gilt. Bei mehreren Behandlungen auf einer Reise macht das einen erheblichen Unterschied.
Ebenso wichtig ist die Frage der Abrechnung. Manche Versicherer regulieren direkt mit dem Krankenhaus, bei anderen geht man in Vorleistung. In Ländern mit hohen Behandlungskosten ist das der praktisch wichtigste Punkt.
Besonderheiten bei Reisen in die USA
Behandlungskosten liegen dort deutlich über europäischem Niveau, schon eine kurze stationäre Aufnahme erreicht Beträge, die ohne Versicherung existenzgefährdend sind. Einige Tarife schließen Nordamerika aus oder verlangen einen Zuschlag.
Die Reise selbst sollte darüber hinaus formal in Ordnung sein. Was dabei zu beachten ist, führt der komplette Guide zum ESTA-Antrag für die USA auf, von der Antragstellung bis zu den Fristen.
Zu prüfen ist außerdem, welche Tätigkeiten ausgeschlossen sind. Tauchen, Klettern, Motorsport und Arbeitseinsätze fallen in vielen Tarifen unter besondere Bedingungen oder sind ganz ausgenommen. Wer solche Aktivitäten plant, braucht einen entsprechenden Einschluss und erfährt das sonst erst im Schadenfall.
Was die gesetzliche Absicherung leistet
Innerhalb Europas und in Abkommensstaaten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung Behandlungen im Rahmen der dortigen Regeln. Das bedeutet lokale Zuzahlungen, Behandlung nur bei Vertragsärzten und keinen Rücktransport.
Genau diese Lücken schließt die private Reisekrankenversicherung, und deshalb ist sie auch für Reisen innerhalb Europas sinnvoll.
Jahrespolice oder Einzelreise
Wer mehrmals im Jahr reist, fährt mit einer Jahrespolice meist günstiger. Zu prüfen ist die maximale Dauer je Reise, die häufig bei einigen Wochen liegt. Längere Aufenthalte, Auslandssemester und Arbeitsaufenthalte brauchen eigene Tarife.
Für Familien gibt es Tarife, die Kinder einschließen, was gegenüber Einzelverträgen deutlich günstiger ausfällt.
Für längere Auslandsaufenthalte gelten eigene Regeln. Wer mehrere Monate bleibt, braucht in der Regel eine Auslandsreisekrankenversicherung mit entsprechender Laufzeit oder eine Absicherung im Zielland, weil Reisetarife nach wenigen Wochen enden.
Im Schadenfall
Vor einer geplanten Behandlung möglichst den Versicherer kontaktieren, Rechnungen und Berichte vollständig aufbewahren und die Diagnose im Originalwortlaut sichern. Übersetzungen führen im Nachhinein zu Rückfragen.
Die Notrufnummer gehört ins Telefon, und zwar mit der Vertragsnummer im selben Eintrag. Im Ernstfall sucht niemand nach Unterlagen.
Häufige Fragen
Worauf kommt es beim Rücktransport an?
Auf die Formulierung. Medizinisch sinnvoll ist deutlich günstiger als medizinisch notwendig, weil Letzteres nur greift, wenn vor Ort nicht ausreichend behandelt werden kann.
Sind Vorerkrankungen mitversichert?
Je nach Tarif. Häufig sind sie eingeschlossen, sofern sie über einen festgelegten Zeitraum stabil waren. Behandlungen, die Reisezweck sind, bleiben ausgeschlossen.
Reicht die gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Ausland?
Nur eingeschränkt. Sie leistet im Rahmen der dortigen Regeln, ohne Rücktransport und mit lokalen Zuzahlungen. Diese Lücken schließt eine Reisekrankenversicherung.

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