Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung für den An- oder Umbau

Eine Bauleistungsversicherung versichert eine in der Police genau bezeichnete Baumaßnahme. Dazu zählen Neubauten, Anbauten und Umbauten.

Sie deckt fast alle Risiken ab, die während der Bauphase auftreten können. So zum Beispiel Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl. Da sich auch in einem Rohbau schon empfindlich hohe Vermögenswerte befinden können (technische Gebäudeausrüstung, Heizungsanlage etc.), sollten diese Risiken zwingend von jedem Bauherren versichert werden. Darüber hinaus deckt eine solche Bauleistungsversicherung auch durch höhere Gewalt verursachte Schäden am Gebäude ab, so zum Beispiel Sturmschäden, und kommt auch für aus Materialfehlern oder Konstruktionsfehlern entstandene Schäden auf.

Dabei ist zu beachten, dass eine solche Police nur die Neubausubstanz versichert. Dies ist beim Bau eines Hauses unproblematisch, führt aber bei der Sanierung eines Altbaus dazu, dass das bestehende Gebäude nicht versichert wird, sondern nur die Um- und Ausbauten.

Versichert werden dabei alle am Bau beteiligten Personen, also Bauunternehmer, Bauhelfer und der Bauherr selbst.

Beim Abschluss einer Bauleistungsversicherung sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die gewählte Police einen Festbetrag als Selbstbehalt und keine prozentuale Selbstbeteiligung vorsieht. Dies hat ganz einfach den Hintergrund, dass bei einer prozentualen Selbstbeteiligung bei größeren Schäden am Bau schnell Beträge von mehr als 10.000 Euro eigenfinanziert werden müssen, während beim Festbetrag nur die in der Police vereinbarte Summe pro Schadensfall aus der eigenen Tasche gezahlt werden muss.

Eine Bauleistungsversicherung beginnt mit einem in der Police vereinbarten Zeitpunkt und endet mit der Fertigstellung der Baumaßnahme.

Die Versicherungssumme einer Bauleistungsversicherung bemisst sich nach der vertraglichen Bausumme und umfasst dabei alle Bauleistungen sowie Außenanlagen, eingebaute Einrichtungsgegenstände, den Wert aller Eigenleistungen und Lieferungen des Bauherren sowie eventuell die Mehrwertsteuer.

 
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