Der Abschluss einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist unabdingbar für Hausbesitzer, die einen Öltank für ihre Heizungsanlage auf ihrem Grundstück haben aber nur dann, wenn der Schutz nicht bereits in der Privathaftpflichtversicherung integriert ist. Dabei werden durch die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sämtliche mittelbar und unmittelbar durch den Austritt gewässerschädlicher Stoffe wie z.B. Heizöl an Gewässern und Grundwasser abgedeckt.
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist in der Regel ohne Selbstbeteiligung oder mit einer lediglich geringen Selbstbeteiligung und diese dann auch nur für Schäden an Sachen des Versicherungsnehmers. Wichtig beim Abschluss einer solchen Versicherung ist es, dass sowohl außergerichtliche Gutachterkosten, als auch Kosten für Schadenminderungsversuche und Eigenschäden von der Police abgedeckt werden.
Da die Beseitigung von Gewässerschäden eine teure Angelegenheit ist, sollte auch hier die Deckungssumme nicht zu niedrig angesetzt werden.
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