Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für alle erforderlich, die entweder eine Immobilie vermieten oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Dabei werden Schäden abgedeckt, die durch mangelhafte Verkehrssicherungspflicht oder Instandhaltung resultieren.
Wer in Eigennutzung in seinem Haus oder seiner Eigentumswohnung wohnt, kann sämtliche dieser Schäden bereits über seine Privathaftpflichtversicherung abdecken.
Da der Hauseigentümer für sämtliche Schäden haftet, die aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel Schnee räumen, ungenügende Beleuchtung) oder mangelhafte Instandhaltung (zum Beispiel herabfallende Dachziegel oder eine morsche Treppe) resultieren, gehört der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zum Pflichtprogramm eines jeden Vermieters.
Auch bei einem unbebauten Grundstück kann es durch ungenügende Umzäunung, Beleuchtung oder Räumung bei Schnee zu Unfällen kommen, für deren Folgen der Grundstückseigentümer ebenfalls selber finanziell aufkommen muss, wenn er keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
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