Es ist unbedingt wichtig, sich des Unterschiedes zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bewusst zu sein, denn sollte der eine oder der andere Fall mal eintreten, sind zumindest die finanziellen Folgen durchaus unterschiedlich. So beträgt zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsrente, die von der gesetzlichen Sozialversicherung bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen gezahlt wird, rund 27% des Bruttoeinkommens, während die vom selben Träger gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente ca. 40% des Bruttoeinkommens ausmacht.
Dementsprechend weichen auch die Kriterien für die Feststellung des einen oder des anderen voneinander ab. Als berufsunfähig gilt, wer aller Voraussicht nach die nächsten drei Jahre nicht in der Lage sein wird, seinem bisherigen Beruf nachzugehen. Der Grund hierfür kann Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung sein. Bei Erwerbsunfähigkeit wird dagegen prognostiziert, dass der Betroffene mindestens drei Jahre lang nicht imstande sein wird, überhaupt irgendeine Tätigkeit auszuüben, die länger als drei Stunden täglich dauert.
Wenn man berücksichtigt, dass es zur Zeit hierzulande ungefähr 2 Millionen Frührentner gibt, liegt die Notwendigkeit für den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung (mehr Informationen dazu auf dieser Seite) eigentlich auf der Hand. Die Ursachen sind Unfallfolgen, aber auch diverse Erkrankungen, die Herz, Kreislauf oder den Bewegungsapparat betreffen. Trotz des stetigen medizinischen Fortschrittes kann sich niemand von diesem Risiko freisprechen.
Dabei hat die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit den Vorteil, dass sie nicht berufsabhängig ist, sondern jegliche Arbeitsunfähigkeit absichert. Somit stellt sie einen Schutz gegen den schlimmsten aller Fälle dar. Außerdem ist das bisher erzielte Erwerbseinkommen unerheblich. Die Höhe der Versicherungsbeiträge berechnet sich zwar auch hier nach Alter, Geschlecht, Beruf, Laufzeit und Versicherungssumme. Allerdings sind diese deutlich niedriger als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Angeboten wird die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als selbständige Versicherung und als Zusatzversicherung, z.B. in Kombination mit einer Renten- oder Risikolebensversicherung.
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