
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht für jeden Autofahrer ist, bleibt der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung jedem selbst überlassen. Die erstere übernimmt zwar im Streitfall teilweise die Kosten, jedoch nur dann, wenn der Versicherungsnehmer diese zu tragen hat. Wenn dieser aber Schadenersatzforderungen durchsetzen will, kann nur die Verkehrsrechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden.
Das Risiko, sich plötzlich mitten in einem Rechtsstreit wiederzufinden, ist für jeden Verkehrsteilnehmer recht groß, egal ob als Autofahrer, Insasse eines Fahrzeugs oder gar Fußgänger. Dabei muss das Verschulden nicht bei einem selber liegen, weil die Aufmerksamkeit etwa nachgelassen hat. Verkehrsrechtstreitfälle sind oft besonders verwickelt. Kommt noch eine unterschiedliche Rechtslage in Verbindung mit einer fremden Sprache dazu, wird die ohnehin unangenehme Situation noch um einiges verschlimmert. Daher ist insbesondere für diejenigen, die öfters im Ausland unterwegs sind, solch ein Verkehrsrechtsschutz sehr sinnvoll. Laut Statistik werden nämlich gerade die Auslands-Unfälle überaus kostspielig.
Die Verträge können je nach Versicherungsgesellschaft voneinander abweichen, nicht nur was die Prämienhöhe betrifft, sondern durchaus auch bei den Leistungen. Daher empfiehlt es sich, die Konditionen sorgfältig zu prüfen und je nach eigenen Bedürfnissen den entsprechenden Tarif zu wählen. In der Regel gibt es die Wahl zwischen der Versicherung für eine Einzelperson oder die ganze Familie. Ebenso kann ein Vertrag mit oder ohne eine Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
Bei dem Verkehrsrechtsschutz werden alle Art von rechtlichen Interessen des Versicherten wahrgenommen, egal ob gegenüber Behörden oder Gerichten einschließlich Anwalts- und Prozesskosten. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kommt zum Tragen bei Bußgeldangelegenheiten über Streitigkeiten beim Autokauf oder -verkauf bis hin zu Strafverfahren. Bei den letzteren muss natürlich Vorsätzlichkeit ausgeschlossen sein. In welchen Fällen der Verkehrsrechtsschutz greift und welche Fälle nicht versichert sind, zeigt Ihnen die nachfolgende Tabelle.
nicht über Verkehrsrechtsschutz versichert | über Verkehrsrechtsschutz versichert |
Schadenersatzansprüchen, die sich nicht auf einen Unfall begründen, und die über die allgemeine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind | Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall |
Außer- und vorgerichtliche Steuerstreitigkeiten das Kfz betreffend, sofern der Versicherer keinen Steuerrechtsschutz schon im Verwaltungsverfahren gewährt | Streitigkeiten bezüglich Kfz-Steuer vor Gericht und bei Versicherern, die Steuerrechtsschutz schon im Verwaltungsverfahren gewähren, auch schon vorgerichtlich |
Rechtsstreitigkeiten, wenn der betroffene Fahrer zum Zeitpunkt der Straftat oder Ordnungswidrigkeit über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte | Alle Verfahren vor Behörden und Gerichten, wenn der betroffene Fahrer zum Zeitpunkt der Straftat oder Ordnungswidrigkeit über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte |
Verfahren betreffend Straftaten im Straßenverkehr, die vorsätzlich begangen wurden | Verfahren betreffend Straftaten im Straßenverkehr, bei denen der Versicherte fahrlässig gehandelt hat |
Verstöße gegen Halte- und Parkverbotsvorschriften, sofern der Versicherer diese nicht ausdrücklich in die Versicherung einschließt | Verfahren im Zusammenhang mit Bußgeldern, die für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt wurden unabhängig davon, ob dies fahrlässig oder vorsätzlich geschah |
Nicht das Kfz betreffende Streitigkeiten wie Bahn- oder Flugverspätungen oder Reisverträge jedweder Art | Streitigkeiten betreffend Vertrags- und Sachenrecht im Zusammenhang mit einem Auto so zum Beispiel bei nachträglich festgestellten Mängeln oder im Zuge der Beendigung eines Leasingvertrages |
Rechtsstreitigkeiten mit der eigenen Versicherung sowie Streitfälle zwischen Personen, die über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mitversichert sind | Streitigkeiten mit anderen Verkehrsteilnehmern |
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